Ihre Entgeltaufstellung für 2019 steht bereit

Ab sofort können Sie Ihre jährliche Entgeltaufstellung gem. §§ 10 bis 13 Zahlungskontengesetz (ZKG) für das Jahr 2019 anfordern.

Es handelt sich hierbei um eine Information über sämtliche Entgelte, die für Ihr Zahlungskonto und damit verbundene Dienste angefallen sind, sowie ggf. über den Sollzinssatz bei Überziehungen für Ihr Konto.

Wenn Sie eine Ausfertigung Ihrer Entgeltaufstellung benötigen senden wir Ihnen diese gerne auf Anfrage zu. Sollten Sie Ihre Entgeltaufstellung nicht benötigen, müssen Sie nicht aktiv werden.